Kontakt: Reisebüro Schütze, Neumarkt 12, 04758 Oschatz Tel 0157 888 00 800 Email sven.schuetze74@gmail.com Die Fahrzeuge können Montag bis Freitag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr übernommen werden (andere  Übernahmezeiten nach telefonischer Vereinbarung). Die Rückgabe ist Montag bis Freitag 09:00 bis 11:00 Uhr  möglich. Übernahme- und Rückgabetag gelten als 1 Tag, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden.  Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir eventuelle Schadensansprüche, die der  Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen verspäteter Übernahme geltend machen.  Bitte berücksichtigen Sie, dass an Sonn -und Feiertagen keine Übernahme bzw. Rückgabe stattfinden kann. Planen  Sie für die Übergabe des Fahrzeuges gut eine Stunde Zeit ein, denn wir möchten mit Ihnen eine ausführliche und  gründliche Einweisung durchführen.  Wir empfehlen Ihnen auch das Übergabeprotokoll vor Unterzeichnung gemeinsam mit dem einweisenden Mitarbeiter  sorgfältig durchzugehen.  Um die Reservierungswünsche aller Mieter pünktlich und zuverlässig bedienen zu können, ist es wichtig, dass die  Fahrzeuge vereinbarungsgemäß zurückgegeben werden.  Wir bitten Sie daher, die vereinbarte Rückgabe nicht zu überschreiten. Der Rückgabezeitpunkt und der Zustand des  Fahrzeuges werden gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Mietstation auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt.  Bei Überziehung des vereinbarten Rückgabezeitpunktes um mehr als 59 Minuten wird pro Stunde 26,00 Euro  maximal der Tagespreis pro Überziehungstag berechnet.  Vorzeigen eines gültigen Personalausweises sowie des Führerscheines im Original bei Abholung des Fahrzeuges   Persönliches Erscheinen des Mieters bei Abholung des Fahrzeuges   Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben   In den Fahrzeugen ist das Rauchen nicht gestattet Kaution:  Bei Übergabe muss für das Wohnmobile eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro hinterlegt werden. Die Kaution wird  zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges auf einer Checkliste bestätigt.  Reservierungs- und Zahlungsbedingungen:  Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und nach Zahlung der Anzahlung in Höhe  von 30% Euro verbindlich.  Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis muss bis 21  Tage vor Reiseantritt bezahlt werden. Die Kaution wird bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges  erstattet oder mit eventuellen Schäden verrechnet. Mindestalter:  Das Mindestalter des Mieters und Fahrers beträgt 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse III bzw. der neuen Klasse B  seit mindestens einem Jahr für die Fahrzeuggruppe 1-3.  Bitte beachten Sie, dass für den Caravan ein entsprechend erweiterter Führerschein erforderlich ist. Die für die  jeweilige Fahrzeugklasse zutreffende Fahrererlaubnis muss seit mindestens einem Jahr bestehen.   Für die Anmietung benötigen zudem einen gültigen Personalausweis.  Rücktritt:  Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen  Mietpreises zu zahlen:  bis zu 50 Tagen 10%; 49 bis 15 Tage 50%; weniger als 15 Tage 80%; am Tag der Anmietung oder bei Nichtannahme 95%   In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer  Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen. Die genauen Bedingungen für diese Versicherung entnehmen Sie bitte  den allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung. Die Unterlagen erhalten Sie mit  Vertragsabschluss. Ersatzfahrzeug: Kann die gebuchte Fahrzeuggruppe nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor,  ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die  Bereitstellung einer größeren Fahrzeuggruppe keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten  und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die  Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren, so gehen diese zu  Lasten des Mieters. Auslandsfahrten:  Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost-und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen  Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs-und Krisengebieten sind verboten.  Wartungsarbeiten:  Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeuges trägt der Mieter - Kosten für die  vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen  vom Mieter bis zu einem Preis von 100,00 Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des  Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden  Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet. Übername und Rückgabe